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Wareneinkauf in der EÜR: wann Ware zur Ausgabe wird

3 Min. Lesezeit

In der Einnahmenüberschussrechnung zählt gekaufte Ware grundsätzlich in dem Jahr als Betriebsausgabe, in dem du sie bezahlst. Ob sie schon verkauft ist, spielt dafür keine Rolle. Das macht die Rechnung einfach und den Gewinn von Jahr zu Jahr schwankend.

Kann ich Ware sofort absetzen, wenn ich sie kaufe?

In der EÜR grundsätzlich ja. Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (§ 11 Abs. 2 EStG). Für bestimmte Wirtschaftsgüter macht § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG eine Ausnahme: nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere und vergleichbare Rechte sowie Grund und Boden und Gebäude des Umlaufvermögens. Deren Kosten zählen erst beim Verkauf oder bei der Entnahme.

Gebrauchte Kleidung, Bücher, Spielzeug oder Elektronik zum Weiterverkauf fallen nicht unter diese Ausnahme. Wer bilanziert statt eine EÜR zu machen, rechnet anders, mit Inventur und Bestandsveränderung.

EÜR: Ware zählt, wenn du sie bezahlst. Bilanz: Ware zählt, wenn sie verkauft ist.

Wie wirkt sich der Wareneinkauf auf meinen Gewinn aus?

Ein großer Einkauf kurz vor Jahresende senkt den Gewinn dieses Jahres, auch wenn die Ware erst im nächsten Jahr verkauft wird. Im Folgejahr fehlen dann die Ausgaben, und der Gewinn steigt. Über mehrere Jahre gleicht sich das aus. Für die Rücklage heißt das: Plane nicht mit dem niedrigen Gewinn eines Jahres mit großem Einkauf.

Beispiel mit runden Zahlen, keine echten Daten: Einkauf im Dezember, Verkauf im Januar, EÜR nach Zufluss und Abfluss.
JahrEinnahmenWareneinkaufGewinn aus diesem Posten
Jahr 1: Konvolut im Dezember bezahlt0 €1.000 €−1.000 €
Jahr 2: alles im Januar verkauft2.500 €0 €2.500 €
Beide Jahre zusammen2.500 €1.000 €1.500 €

Wie belege ich Einkäufe vom Flohmarkt oder aus Haushaltsauflösungen?

Mit einem Eigenbeleg, wenn du keine Quittung bekommst. Notier am selben Tag Datum, Ort oder Verkäufer, was du gekauft hast und den Preis. Fotos von Ware und Stand helfen. Bücher und Aufzeichnungen sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht Jahre (§ 147 Abs. 3 AO).

  • Flohmarkt und Kleinanzeigen: Eigenbeleg mit Datum, Ort, Artikel, Preis; bei Kleinanzeigen zusätzlich ein Screenshot der Anzeige oder Nachricht.
  • Sozialkaufhaus, Oxfam, Humana: Kassenbon aufheben, Artikel notieren.
  • Haushaltsauflösung: Gesamtpreis und eine grobe Liste, was im Konvolut war.
  • Online-Einkauf: Rechnung oder Bestellbestätigung als PDF ablegen.

Wie gehe ich mit Konvoluten und Kisten um?

In der EÜR zählt der bezahlte Gesamtpreis als Wareneinkauf, sobald du zahlst. Eine Aufteilung auf einzelne Artikel brauchst du dafür nicht. Sinnvoll ist sie trotzdem: Nur so siehst du, welche Quellen sich lohnen, und kannst Fragen des Finanzamts zu einzelnen Verkäufen beantworten.

Eine einfache Methode: Verteil den Kistenpreis gleichmäßig auf die Artikel, die du verkaufen willst, und notier den Anteil beim Einstellen. Was du wegwirfst oder spendest, bekommt keinen Anteil.

Was gilt für private Sachen, die ich ins Gewerbe nehme?

Nimmst du private Sachen in deinen Verkaufsbestand auf, ist das eine Einlage in den Betrieb. Wie sie bewertet wird, regelt § 6 EStG. Das ist ein Fall für die Steuerberatung, vor allem bei wertvollen Stücken. Einfacher ist es, Privatverkäufe getrennt zu halten.

Was passiert mit Ware, die nicht verkauft wird?

In der EÜR hast du sie mit der Zahlung schon abgesetzt. Wirfst du sie weg, ändert sich am Wareneinkauf nichts. Nimmst du sie für dich privat oder gibst sie unentgeltlich ab, etwa als Spende, ist das eine Entnahme (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG), die den Gewinn erhöhen kann. Wie eine Spende aus dem Bestand genau zu behandeln ist, klär mit einer Steuerberatung. Heb auch dafür eine kurze Notiz auf.

Wie sich der Wareneinkauf auf deine Steuerlast auswirkt, rechnest du im Steuerrechner durch: Trag dort ein, was du im Jahr für Ware bezahlt hast.

Kann ich Ware in der EÜR sofort absetzen?
Grundsätzlich ja, im Jahr der Bezahlung (§ 11 Abs. 2 EStG). Ausgenommen sind nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG nur bestimmte Wirtschaftsgüter wie Wertpapiere, Grund und Boden oder Gebäude.
Brauche ich für Flohmarktkäufe eine Quittung?
Wenn du keine bekommst, schreib einen Eigenbeleg mit Datum, Ort, Artikel und Preis, am besten noch am selben Tag.
Muss ich am Jahresende Inventur machen?
Für die EÜR nicht. Wer bilanziert, muss Bestände erfassen. Eine eigene Bestandsliste hilft aber auch in der EÜR, den Überblick zu behalten.
Was passiert mit Ware, die ich privat behalte?
Das ist eine Entnahme und erhöht den Gewinn. Notier, was du entnommen hast und wann.

Offenlegung Wir entwickeln FlowLister und geben Reseller Taxes heraus. FlowLister ist KI-Software für eBay-Angebote, die aus Artikelfotos vollständige eBay-Angebote macht, und bepreist jeden Artikel anhand kürzlich verkaufter eBay-Artikel. FlowLister erstellt keine Steuererklärungen und führt keine Bücher. Nichts auf dieser Website ist Steuerberatung.

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