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Gewinnermittlung

Einnahmenüberschussrechnung für Reseller

3 Min. Lesezeit

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfache Gewinnermittlung für Gewerbetreibende ohne Buchführungspflicht. Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.

Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung?

Eine Einnahmenüberschussrechnung zieht von den Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben ab. Sie steht in § 4 Abs. 3 EStG: Wer nicht verpflichtet ist, Bücher zu führen, und es auch nicht freiwillig tut, kann als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen.

Buchführungspflichtig wird ein Gewerbetreibender unter anderem, wenn Umsatz oder Gewinn bestimmte Grenzen überschreiten und das Finanzamt ihn darauf hinweist (§ 141 AO, aktuelle Grenzen dort). Kaufleute mit Pflicht zur Buchführung nach Handelsrecht machen ebenfalls keine EÜR.

Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn. Gezählt wird, wann Geld fließt.

Wann zählen Einnahmen und Ausgaben in der EÜR?

In dem Jahr, in dem das Geld fließt. Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (§ 11 Abs. 2 EStG). Einnahmen zählen entsprechend, wenn sie dir zufließen. Für Reseller heißt das: Die Auszahlung im Januar für einen Verkauf im Dezember kann schon ins neue Jahr gehören. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel haben eine Sonderregel.

Für den Wareneinkauf hat das eine große Folge, die Wareneinkauf in der EÜR ausführlich erklärt: Ware zählt grundsätzlich als Ausgabe, wenn du sie bezahlst, nicht erst, wenn sie verkauft ist.

Welche Einnahmen und Ausgaben gehören bei Resellern in die EÜR?

Als Einnahmen zählen deine Verkaufserlöse inklusive Versandkosten, als Ausgaben unter anderem Wareneinkauf, Gebühren, Porto und Verpackung. Die Tabelle ordnet die typischen Beträge zu. Die Zeile in der Anlage EÜR ändert sich von Jahr zu Jahr, deshalb nennen wir keine Zeilennummern.

Typische Posten einer Reseller-EÜR. Eigene Einordnung auf Grundlage von § 4 Abs. 3 und § 11 EStG; keine Zeilenangaben, weil sich das Formular jährlich ändert.
PostenSeiteHinweis
Verkaufserlöse inkl. Versandkosten, die Käufer gezahlt habenEinnahmeBrutto, nicht die Auszahlung nach Gebühren
Umsatzsteuer (nur ohne Kleinunternehmerregelung)EinnahmeDie gezahlte Umsatzsteuer ist wiederum Ausgabe
Erstattungen an KäuferAusgabe oder Minderung der EinnahmenIm Jahr der Zahlung
WareneinkaufAusgabeIm Jahr der Bezahlung
Plattformgebühren und ZahlungsgebührenAusgabeRechnungen der Plattform aufheben
Porto bei DHL, Hermes, DPD oder GLSAusgabe
Kartons, Polstermaterial, KlebebandAusgabe
Software, Fotozubehör, DruckerAusgabe oder AbschreibungJe nach Wert und Nutzungsdauer

Welche weiteren Ausgaben du absetzen kannst, sammelt Betriebsausgaben für Reseller.

Wie reiche ich die Anlage EÜR in ELSTER ein?

Die Anlage EÜR übermittelst du elektronisch, in der Regel über ELSTER. Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 ist die standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach amtlichem Datensatz per Datenfernübertragung mit Authentifizierung zu übermitteln (ELSTER, Anlage EÜR). Sie gehört zu deiner Einkommensteuererklärung, zusammen mit der Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

  1. ELSTER-Konto anlegenWenn du noch keins hast. Plan für die Registrierung etwas Zeit ein, bevor eine Frist läuft.
  2. Zahlen aus dem Jahr sammelnEinnahmen nach Zuflussdatum, Ausgaben nach Zahlungsdatum, jeweils mit Beleg.
  3. Anlage EÜR ausfüllenEinnahmen und Ausgaben in die passenden Felder, Wareneinkauf getrennt von anderen Ausgaben.
  4. Gewinn in die Anlage G übernehmenDer Gewinn aus der EÜR ist dein Gewinn aus Gewerbebetrieb in der Einkommensteuererklärung.

Welche Fehler solltest du in der EÜR vermeiden?

Vier Fehler solltest du vermeiden: Auszahlungen statt Umsatz eintragen, private Verkäufe mitzählen, Belege fehlen lassen und die Gewerbesteuer als Ausgabe abziehen.

  • Auszahlungen statt Umsatz eintragen. Dann fehlen Gebühren als Ausgabe und die Zahlen passen nicht zur DAC7-Mitteilung.
  • Private Verkäufe mitzählen. Sachen aus dem eigenen Haushalt gehören nicht in die EÜR deines Gewerbes, solange du sie nicht in den Betrieb eingelegt hast.
  • Belege fehlen. Ein Flohmarktkauf ohne Quittung braucht wenigstens eine eigene Notiz mit Datum, Ort, Artikel und Preis.
  • Gewerbesteuer als Ausgabe abziehen. Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG).

Den Gewinn aus deiner EÜR kannst du im Steuerrechner für Reseller weiterrechnen.

Wer darf eine Einnahmenüberschussrechnung machen?
Gewerbetreibende, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und keine Bücher führen (§ 4 Abs. 3 EStG). Die Grenzen für eine Buchführungspflicht stehen in § 141 AO.
Muss ich die Anlage EÜR elektronisch abgeben?
Ja, grundsätzlich über ELSTER. Nur in Härtefällen kann das Finanzamt auf Antrag darauf verzichten.
Zählt der Verkauf im Dezember oder die Auszahlung im Januar?
In der EÜR zählt grundsätzlich der Zufluss, also wann das Geld bei dir ankommt (§ 11 EStG).
Ist die Gewerbesteuer eine Betriebsausgabe?
Nein. § 4 Abs. 5b EStG schließt sie ausdrücklich aus. Sie wird aber zum großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).

Offenlegung Wir entwickeln FlowLister und geben Reseller Taxes heraus. FlowLister ist KI-Software für eBay-Angebote, die aus Artikelfotos vollständige eBay-Angebote macht, und bepreist jeden Artikel anhand kürzlich verkaufter eBay-Artikel. FlowLister erstellt keine Steuererklärungen und führt keine Bücher. Nichts auf dieser Website ist Steuerberatung.

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